Allgemeine Geschäftsbedingungen – B2B

Stand: 2026

Optoteam Präzisionsinstrumente Vertriebsgesellschaft m.b.H.
Mosetiggasse 3, 1230 Wien
FN 68660x | UID: ATU15032603

Wichtiger Hinweis für Privatkunden: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten primär für Geschäfte zwischen Unternehmen (B2B). Sollten wir im Einzelfall Verträge mit Verbrauchern (Privatpersonen) abschließen, gelten für diese ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen des ABGB und KSchG. Die nachfolgenden Einschränkungen (z. B. zur Gewährleistungsfrist oder Haftung) finden auf Verbraucher keine Anwendung.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Optoteam Präzisionsinstrumente Vertriebsgesellschaft m.b.H. (im Folgenden „Optoteam") gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB.

1.2 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Anerkennung durch Optoteam.

1.3 Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte.

2. Vertragsabschluss

2.1 Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder tatsächliche Lieferung zustande.

2.3 Technische Änderungen bleiben vorbehalten.

3. Preise

3.1 Preise verstehen sich in Euro exklusive Umsatzsteuer ab Lager Wien.

3.2 Verpackungs-, Versand- und Transportkosten werden gesondert verrechnet.

4. Lieferung und Gefahrübergang

4.1 Lieferung erfolgt ab Lager Wien.

4.2 Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur auf den Vertragspartner über.

4.3 Teillieferungen sind zulässig.

4.4 Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart.

5. Zahlung und Verzug

5.1 Rechnungen sind binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.

5.2 Service und Wartungsrechnungen sind binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.

5.3 Bei Verzug gelten Verzugszinsen gemäß § 456 UGB.

5.4 Der Vertragspartner schuldet die gesetzliche Pauschalentschädigung gemäß § 458 UGB sowie notwendige Betreibungskosten.

5.5 Optoteam ist berechtigt, bei Verzug Lieferungen zurückzuhalten.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum von Optoteam.

6.2 Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsbetrieb ist zulässig.

6.3 Forderungen aus Weiterveräußerung gelten als abgetreten.

7. Rügepflicht (§ 377 UGB)

7.1 Die Ware ist unverzüglich zu untersuchen.

7.2 Offene Mängel sind binnen 5 Werktagen schriftlich anzuzeigen.

7.3 Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.

7.4 Unterbleibt die Rüge, gilt die Ware als genehmigt.

8. Gewährleistung

8.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe.

8.2 Optoteam leistet nach eigener Wahl Verbesserung oder Austausch.

8.3 Weitere Ansprüche bestehen nur bei Fehlschlagen der Nacherfüllung.

8.4 Keine Gewährleistung bei unsachgemäßer Verwendung oder Eingriffen Dritter.

9. Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika (MDR & IVDR)

9.1 Soweit Produkte unter die Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) oder (EU) 2017/746 (IVDR) fallen, gelten zusätzlich diese Bestimmungen.

9.2 Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Einhaltung aller regulatorischen Anforderungen als Wirtschaftsakteur.

9.3 Vigilanz- und Meldepflichten sind einzuhalten.

9.4 Export außerhalb des EWR erfolgt auf eigene Verantwortung.

9.5 Keine Haftung für regulatorische Verstöße des Vertragspartners.

10. Haftung

10.1 Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

10.2 Keine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden.

10.3 Haftung ist auf den Netto-Auftragswert begrenzt.

10.4 Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

11. Compliance und Exportkontrolle

11.1 Einhaltung aller Export- und Sanktionsvorschriften ist verpflichtend.

11.2 Lieferung erfolgt vorbehaltlich behördlicher Genehmigungen.

12. Geheimhaltung

Nicht öffentliche Informationen sind vertraulich zu behandeln.

13. Gerichtsstand und Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Optoteam.

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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